Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 27.03.2019
Kammerbeschluss: Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung bei Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge
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