Aktenzeichen X E 8/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.260320.XE8.19.0
RCN:
RCNWWNCYYP8S2TVNSY

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 26.03.2020

(Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG im Fall von Gewinnausschüttungen)

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