Aktenzeichen EnVZ 56/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:120923BENVZ56.21.0
RCN:
RCNWW338DP847C7UFH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.09.2023

"Sekundäre Darlegungslast" der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des § 4 Abs. 2 StromNVZ

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