Aktenzeichen 2 ARs 542/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:180418B2ARS542.17.0
RCN:
RCNWV3V8WQAQU2BP8D

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.04.2018

Ausschließung des Verteidigers: Begriff der Beteiligung an der Tat

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