Unvereinbarkeit einer Durchsuchung zum Zweck der Ermittlung von Kommunikationsverbindungsdaten auf dem Personalcomputer und dem Mobiltelefon mit Art. 13 Abs. 1 und 2 und Art. 2 Abs. 1 GG - Abgrenzung zum Gewährleistungsbereich des Art. 10 Abs. 1 GG
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