Aktenzeichen V ZB 18/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090317BVZB18.16.0
RCN:
RCNWUR5CJVP3C7GE52

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.03.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache beim unzuständigen Gericht aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

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