Aktenzeichen W 8 S 22.1676

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VG Würzburg: Entscheidung vom 19.12.2022

CBD-Öl, Untersagung des Inverkehrbringens, Definition von Lebensmitteln in Abgrenzung zu kosmetischen Mitteln, Verwendungszweck, Gesundheitsschädlichkeit eines Lebensmittels nicht gegeben, Begründung des Sofortvollzugs nicht hinreichend

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