Aktenzeichen L 8 AY 105/20 B ER

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RCNWUJLD46H3WNQSHC

Verknüpfte Entscheidungen

LSG München: Entscheidung vom 27.10.2020

Asylbewerberleistungsgestz: Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer durch fehlende Mitwirkung an der Beschaffung von Identitätspapieren.

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LSG München: Entscheidung vom 20.10.2020

Leistungen, Beschwerde, Bescheid, Ausreise, Anordnungsgrund, Abschiebung, Asyl, Sozialhilfe, Leistungsbewilligung, Anordnungsanspruch, Geburtsurkunde, Pass, Anordnung, Auskunft, einstweiligen Anordnung, einstweilige Anordnung, einstweiligen Rechtsschutz

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