Aktenzeichen 16 T 22926/14

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LG München I: Entscheidung vom 03.02.2015

Nichtberücksichtigung der gesetzlichen Kindesunterhaltspflicht eines Schuldners bei der Berechnung der Pfändungsgrenze des § 850c ZPO, wenn er tatsächlich keinen Unterhalt leistet

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