Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.07.2014
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
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