Aktenzeichen 30 W (pat) 556/10

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNWS9ZTLNWM8LGRK7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 31.03.2011

Markenbeschwerdeverfahren – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Beschwerde und zur Zahlung der Beschwerdegebühr - laut Vortrag des Vertreters des Anmelders sind die Fristversäumnisse aus unerklärlichen Gründen unterlaufen

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