Aktenzeichen 4 StR 100/13

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RCNWRKH4GZ367HYYCK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.07.2013

Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Auswirkung einer Teilrücknahme einer Revision unter Beschränkung auf den Strafausspruch auf die Anordnung des Verfalls; Anforderungen an Urteilsfeststellungen bei Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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