Aktenzeichen 1 StR 474/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:070323B1STR474.22.0
RCN:
RCNWNKQ7MGCF4YFU22

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.03.2023

Vermögensabschöpfung: Einziehung eines Geldwäscheobjekts

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