Aktenzeichen B 10 ÜG 18/19 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:080720BB10UEG1819B0
RCN:
RCNWMJA8YB843CXQVL

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Bundessozialgericht: Beschluss vom 08.07.2020

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwaltsverschulden - Absturz des Computers wenige Stunden vor Fristablauf - Sorgfaltsanforderungen eines gewissenhaft und sachgerecht Prozessführenden - Stellung eines Fristverlängerungsantrags - gesteigerte Sorgfaltspflicht bei nahendem Fristende - Vorkehrungen gegen Computerausfall - keine Aktualisierung nicht notwendiger Programme - zeitnahe Informierung über Abhilfemöglichkeiten im Internet - Neuerstellung der Beschwerdeschrift in der verbleibenden Zeit ohne Computer und mit Hilfe Dritter - Zustellungsdatum - Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - gesteigerte Anforderungen an einen möglichen Gegenbeweis

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