Aktenzeichen M 30 K 19.50261

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RCNWMDWNJE4JBRHA46

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VG München: Urteil vom 16.03.2021

Verwaltungsgerichte, Dublin-III-VO, Dublin-Rückkehrer, Überstellungsfrist, Abschiebungsverbot, Asylverfahren, Prozeßbevollmächtigter, Bundsverwaltungsgericht, Asylantragszuständigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Systemischer Mangel, Aufhebung, Verwaltungsgerichtsordnung, Prozeßkostenhilfeverfahren, Abschiebungsanordnung, Unterbrechungswirkung, Aussetzung der Vollziehung, Besonders Schutzbedürftige, Drohende Obdachlosigkeit

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