Aktenzeichen 4 StR 506/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:130421B4STR506.20.0
RCN:
RCNWLC9MEQK47QEPLL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2021

Unerlaubte Einfuhr von und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Tätigkeit als Drogenkurier

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