(Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils - Keine Aussetzung des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommensteuer des Einbringenden wegen Drittanfechtungsverfahrens - Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren - Bilanzberichtigung als Gegenstand des Steuerfestsetzungsverfahrens)
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