Aktenzeichen I R 2/11

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RCN:
RCNWKJEQ9W36ZPSMM4

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.04.2012

(Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils - Keine Aussetzung des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommensteuer des Einbringenden wegen Drittanfechtungsverfahrens - Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO - Vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren - Bilanzberichtigung als Gegenstand des Steuerfestsetzungsverfahrens)

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