Aktenzeichen S 3 KR 437/22

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNWJV7YA2P68UQY9K

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SG Augsburg: Urteil vom 02.05.2024

Kein Aufrechnungsverbot, Klage und Hilfswiderklage, Aufrechnungsbefugnis, Aufrechnungserklärung, Unzulässige Aufrechnung, Aufrechnungslage, Vergütungsanspruch, Elektronischer Rechtsverkehr, Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, SGB V, Gesetzliche Krankenversicherung, Behandlungsalternative, Stationäre Krankenhausbehandlung, Hilfsweise erhobene Widerklage, Leistungspflicht, Rechtsprechung des BSG, Sozialgerichtsgesetz, Zinsanspruch, Zusatzentgelt, Elektronisches Dokument

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