Aktenzeichen VI ZR 125/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:070317UVIZR125.16.0
RCN:
RCNWJ2NZEQY48HGTEV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2017

Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers; gewillkürte Prozessstandschaft des Fahrzeughalters

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