Aktenzeichen 4 BN 31/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:051015B4BN31.15.0
RCN:
RCNWGJTW5WP23S3JJH

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 05.10.2015

Status als Welterbe als Belang i.S.v. § 1 Abs. 6 BauGB; passiver Bestandsschutz

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