Aktenzeichen X B 70/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNWGCFRYAJ2643Z9G

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.04.2014

(Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers -- kein Mangel i. S. von § 119 Nr. 6 FGO bei lückenhafter Urteilsbegründung)

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