Aktenzeichen 3 ZB 22.1163

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RCNWFZTT68PF4DAGFZ

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VGH München: Entscheidung vom 09.01.2023

Universitätsprofessor, Tätigkeit am Europäischen, Hochschulinstitut (EHI), Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung erhaltenen Kapitalbetrags (hier Abgangsgeld) auf die Versorgungsbezüge, Tätigkeit für eine zwischen- oder überstaatliche Einrichtung vor und nach Eintritt in den Ruhestand, vollständiges Ruhen der Versorgungsbezüge während der (Erwerbs-)Tätigkeit für eine zwischen- oder überstaatliche Einrichtung, Eigenanteil des Beamten am Kapitalbetrag

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