Aktenzeichen III ZR 254/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:121017UIIIZR254.15.0
RCN:
RCNWF8CPW9BRZWXSMG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.10.2017

Haftung aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Erforderlichkeit der Angabe der genauen Höhe der bei den jeweiligen Zielfonds anfallenden Kosten im Prospekt eines Private-Equity-Dachfonds

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