Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Keine Auslagenerstattung bei bereits laufender verfassungsgerichtlicher Überprüfung der angegriffenen Normen im Rahmen von Parallelverfahren - Wissenszurechnung des auch in Parallelverfahren mandatierten Bevollmächtigten
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