Aktenzeichen 7 Sa 226/20

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RCNWE8Z3YBAQCEJFLF

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 08.12.2020

Betriebsrat, Arbeitgeber, Berufung, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Revision, Betriebsvereinbarung, Zustimmung, Verfahren, Wirksamkeit, Tatverdacht, Verdacht, Verwertung, Beweislast, wichtiger Grund, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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