Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Mangels Beschwerdebefugnis und wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung von Räumlichkeiten des für den Beschwerdeführer tätigen Steuerberaters
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