Aktenzeichen VI ZR 253/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:160620UVIZR253.19.0
RCN:
RCNWDMZS6TGFWZGTNR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.06.2020

Betreiben eines Inkassogeschäfts ohne Erfüllung der Registrierungspflicht: Verbotsirrtum oder Tatbestandsirrtum

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