Aktenzeichen VII ZB 54/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2012

Reichweite der Kontenpfändung: Uneingeschränkter Anspruch auf Herausgabe der Kontoauszüge; Vollstreckungserinnerung und Vollstreckungsschutz gegen die Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung

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