Aktenzeichen III ZR 51/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:100322UIIIZR51.21.0
RCN:
RCNWCBH66WSL9PCDNS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.03.2022

Formularmäßiger Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Angemessenheit der vorgesehenen Vermittlungsprovision bei Übernahme des vermittelten Arbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

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