Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.07.2017
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail und mangelnder Erkennbarkeit der Urheber
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