Aktenzeichen 7 Sa 366/20

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ECLI:
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RCN:
RCNWBA9H96TTN6P67M

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 22.03.2023

Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Arbeitszeit, Nachtarbeit, Berufung, Tarifvertragsparteien, Arbeitsleistung, Zuschlag, Manteltarifvertrag, Mehrarbeit, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Zinsen, Verfahren, Urteil des EuGH, sachlicher Grund, zitierte Rechtsprechung

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