Markenbeschwerdeverfahren – "TÜg/TÜV (Gemeinschaftsmarke)" – hochgradige Markenähnlichkeit - Dienstleistungsunähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Widerspruchsmarke – kein rechtfertigender Grund – Löschung der jüngeren Marke
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