Aktenzeichen 2 BvR 1810/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230303.2bvr181022
RCN:
RCNWAGEFGPPC2DD6G9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.03.2023

Nichtannahmebeschluss: Anhörungsrüge gem § 33a StPO auch bei Nichtverbescheidung eines Adhäsionsantrags statthaft - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Nichtverbescheidung eines Adhäsionsantrags - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei ausstehender Anhörungsrügeentscheidung - Anordnung der Auslagenerstattung, jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

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