Aktenzeichen 2 Sa 1146/15

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RCN:
RCNW9JNR2TW4E263U4

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LArbG München: Urteil vom 16.06.2016

Wirksamkeit einer Befristung bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung sowie bei Vergütung aus Haushaltsmitteln

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