Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des Sorgerechts - Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Trennung eines Kindes von seinen Eltern - öffentliche Hilfen zur Reduzierung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines fremduntergebrachten Kindes geboten
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