Aktenzeichen 12 KLs 112 Js 10426/22

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RCNW9GHGMYX5ZQX45A

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LG Nürnberg-Fürth: Entscheidung vom 09.04.2024

Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Arzt, Hauptverhandlung, Angeklagte, Anklage, Software, Computerbetrug, Vereinigung, Anklageschrift, Lebensmittelsicherheit, Verwendung, Leistungserbringung, Daten, Rechnung, Verwendung unrichtiger Daten, erbrachte Leistungen, Freistaat Bayern

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