Aktenzeichen 10 CS 16.408

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNW8JMQ6D4UGDU77C

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VGH München: Entscheidung vom 02.03.2016

Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und Erziehungsleistungen erbracht werden

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