Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.06.2011
Nichtannahmebeschluss: Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - hier: Vertragsschluss bei Internet-Auktion - mangels schweren Nachteils bei geringfügigem wirtschaftlichen Nachteil keine Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten
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