Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung der Wohn- und Praxisräume eines Zahnarztes bei hinreichendem Tatverdacht einer Straftat gem § 278 StGB verfassungsrechtlich unbedenklich, insb noch verhältnismäßig
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Sichtung bzw Auswertung von Beweisgegenständen, die in der Wohnung und den Praxisräumen eines Zahnarztes sichergestellt worden waren
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