Aktenzeichen 4 StR 124/15

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RCNW643MJTRRGQLMPP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.05.2015

Vorbehaltene Einziehung und Anweisung der Veräußerung eines Kfz: Zulässigkeit der Auskehrung des Erlöses an die Nebenkläger

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