Aktenzeichen 20 NE 21.621

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RCNW5XNU3YS6JF7V7C

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VGH München: Entscheidung vom 04.03.2021

Anspruch, Kenntnis, Antragsteller, Anpassung, Vorbringen, BayVerfGH, Einzelhandel, Tatsachen, Pflicht, Missachtung, Vortrag, Schwellenwerte, unanfechtbar, Unterschiede, erhebliches Vorbringen

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