Aktenzeichen IV ZR 94/11

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RCNW535ZYPUJZNSR6P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.01.2013

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Krankheitskostenversicherung: Erforderlicher Nachweis einer Kenntnis des Versicherten von einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer und Hinweispflicht des Versicherers

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