Aktenzeichen AN 9 K 15.00224

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RCNW4MYG5VDXHHATCG

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VG Ansbach: Urteil vom 18.08.2015

Baugenehmigungserteilung, Werbeanlage, Verpflichtungsklage, Eisenbahnbrückengeländer, schutzwürdige ortsbildprägende Brücke, Sicherheitsgefährdung, Verkehrsleichtigkeit, störende Häufung

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