Aktenzeichen VIII ZR 97/11

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RCNW42AW2ULJSQ9D7G

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 21.09.2011

Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Regelung über die Befugnis des Vermieters zur einseitigen Änderung der Mietstruktur auf Altmietverträge

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