(Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verbrauch einer Einverständniserklärung gem § 124 Abs 2 SGG - wesentliche Änderung der bisherigen Prozesslage: Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung)
Öffnen