Patentbeschwerdeverfahren – "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie" – Übereinstimmung der Unterlagen der Teilanmeldung mit den ursprünglichen Unterlagen der Stammanmeldung - Patentansprüche der Stammanmeldung wurden mit Prüfungsbescheid bereits als nicht patentfähig beanstandet - Teilanmeldung wird ohne einen vorausgehenden Prüfungsbescheid durch Beschluss zurückgewiesen - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs
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