Aktenzeichen W 8 K 22.30541

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RCN:
RCNW36Y3BMX2EJAGWE

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VG Würzburg: Urteil vom 07.11.2022

Iran, kurdische Volkszugehörigkeit, Anzeige gegen hohe Persönlichkeit des Geheimdienstes, Inhaftierung im Jahr 2018/2019, Folter sowie sexualisierte Gewalt durch Sicherheitskräfte, erzwungenes Geständnis, HIV-Infektion und Aids-Erkrankung infolge der Folter, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, flüchtlingsrelevante Verfolgungsgründe, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr, Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, exilpolitische Aktivitäten, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes, Gefahrerhöhung durch aktuelle landesweite Proteste und Repressionen im Iran

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