(Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem § 2 AsylbLG für die Vergangenheit - fortbestehender Bedarf - Einmalleistungen und ersparte Aufwendungen bei Leistungen bei Krankheit - keine Anwendung des § 330 SGB 3 - fehlende einheitliche Verwaltungspraxis der Leistungsträger des AsylbLG - keine Anwendung des § 116a SGB 12 aus Vertrauensschutzgründen)
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