Aktenzeichen 10 B 18/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:180619B10B18.18.0
RCN:
RCNVZF9V4QZSEMAAJM

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 18.06.2019

Beginn der Rücknahmefrist gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG

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