Aktenzeichen XI ZR 113/11

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RCNVZB7ASKAJZ9EVWD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.05.2013

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei Aufklärungspflichtverletzung; Nachweis der Behauptung des Anlageerwerbs auch bei Kenntnis von Rückvergütungen; Revisionsentscheidung nach berufungsgerichtlicher Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Parteivernehmung

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